Energieberatung für Wohngebäude EBW
Vorbereitung von Sanierungen
Wollen Sie Dach und Wände dämmen? Wollen Sie die Ölheizung durch eine umweltfreundliche Anlage ersetzen? Oder wollen Sie das Gebäude als sogenanntes Effizienzhaus erneuern? Dann hilft eine geförderte Energieberatung für Wohngebäude EBW, notwendige Arbeiten zu erkennen und zu planen.
Bestimmen Sie das Hauptziel Ihrer EBW
- Sie können eine Gesamtsanierung zum Effizienzhaus organisieren, um so schnell wie möglich die Energienutzung zu senken – und dabei komfortabler als vorher zu wohnen.
- Oder Sie planen Einzelmaßnahmen wie den Einbau von Lüftungsanlagen oder anderer Fenster. Vielleicht denken Sie an effiziente Heizungstechnik. Was halten Sie andererseits von Solarthermie? Verteilen Sie doch mehrere Vorhaben über einen längeren Zeitraum.
So sinkt Ihr Aufwand beim Förderantrag
Sie stellen den Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle BAFA – über ein Online-Formular auf einer Website zur EBW. Das BAFA schickt Ihnen den Bewilligungsbescheid und veranlasst die Überweisung auf Ihr Bankkonto. Oder mit Ihrer sogenannten »Ermächtigung« kann der Energieberater die bewilligte Fördersumme vom Rechnungsbetrag abziehen. Wenn Sie zudem eine Vollmacht erteilen, vertritt der Energieberater Sie im Förderverfahren.
Vor-Ort-Beratung und iSFP
Ihr Energieexperte wertet Dokumente wie Baupläne aus. Vor Ort untersucht er den Zustand der Immobilie. Sie erhalten Informationen über Fördermittel. Erfahren Sie, welche Modernisierungen den Energieverbrauch senken. Dazu erstellt der Energieberater ein spezielles Schriftstück: Für eine Förderung akzeptiert das BAFA diesen individuellen Sanierungsfahrplan iSFP, aber keinen anderen Beratungsbericht. Der Energieberater lässt Sie nicht im Stich mit dieser Zusammenstellung: Profitieren Sie von der persönlichen Energieberatung, mit der Sie Ihre Sanierung anstoßen.
Förderung
Der Zuschuss »beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 1300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und maximal 1700 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten« – laut Richtlinie von 2023 zum Download.
Wenn Sie Ihr Projekt realisieren, kann ein iSFP die zugehörige Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG beeinflussen:
- Bei einer Einzelmaßnahme aus dem iSFP steigt mitunter die Fördersumme – durch einen iSFP-Bonus von fünf Prozent der Ausgaben für die Gebäudehülle oder Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung.
- Für Anlagen zur Wärmeerzeugung oder Sanierungen zum Effizienzhaus entfällt der iSFP-Bonus.
- Zeitfenster laut »Antworten auf häufig gestellte Fragen zur BEG (FAQ)«: »Für jede energetische Sanierungsmaßnahme eines iSFP, die innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt wird, kann der Bonus beantragt werden. Der iSFP-Bonus wird bereits ab der ersten Maßnahme gewährt und auch nicht zurückgefordert, wenn der iSFP nicht innerhalb von 15 Jahren vollständig umgesetzt wird«.
Das Bundeswirtschaftsministerium erklärt Details der Energieberatung für Wohngebäude – in der Kampagne »80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel«. ENTECH hat einen Beitrag geschrieben, wie sich das Förderprogramm 2023 verändert hat.