Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW

Vor­be­rei­tung von Sanierungen

Wollen Sie Dach und Wände dämmen? Wollen Sie die Ölhei­zung durch eine umwelt­freund­liche Anlage ersetzen? Oder wollen Sie das Gebäude als soge­nanntes Effizienz­haus erneuern? Dann hilft eine geför­derte Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW, not­wen­dige Arbeiten zu erkennen und zu planen.

iSFP als Bera­tungs­be­richt Bild: dena

Bestimmen Sie das Haupt­ziel Ihrer EBW

  • Sie können eine Gesamt­sa­nie­rung zum Effizienz­haus orga­ni­sieren, um so schnell wie möglich die Ener­gie­nut­zung zu senken – und dabei kom­for­ta­bler als vorher zu wohnen.
  • Oder Sie planen Ein­zel­maß­nahmen wie den Einbau von Lüf­tungs­an­lagen oder anderer Fenster. Viel­leicht denken Sie an effi­zi­ente Hei­zungs­technik. Was halten Sie ande­rer­seits von Solar­thermie? Ver­teilen Sie doch mehrere Vor­haben über einen län­geren Zeitraum.

So sinkt Ihr Aufwand beim Förderantrag

Sie stellen den För­der­an­trag beim Bun­desamt für Wirt­schaft und Außen­kon­trolle BAFA – über ein Online-For­mular auf einer Website zur EBW. Das BAFA schickt Ihnen den Bewil­li­gungs­be­scheid und ver­an­lasst die Über­wei­sung auf Ihr Bank­konto. Oder mit Ihrer soge­nannten »Ermäch­ti­gung« kann der Ener­gie­be­rater die bewil­ligte För­der­summe vom Rech­nungs­be­trag abziehen. Wenn Sie zudem eine Voll­macht erteilen, ver­tritt der Ener­gie­be­rater Sie im Förderverfahren.

Vor-Ort-Bera­tung und iSFP

Ihr Ener­gie­ex­perte wertet Doku­mente wie Bau­pläne aus. Vor Ort unter­sucht er den Zustand der Immo­bilie. Sie erhalten Infor­ma­tionen über För­der­mittel. Erfahren Sie, welche Moder­ni­sie­rungen den Ener­gie­ver­brauch senken. Dazu erstellt der Ener­gie­be­rater ein spe­zi­elles Schrift­stück: Für eine För­de­rung akzep­tiert das BAFA diesen indi­vi­du­ellen Sanie­rungs­fahr­plan iSFP, aber keinen anderen Bera­tungs­be­richt. Der Ener­gie­be­rater lässt Sie nicht im Stich mit dieser Zusam­men­stel­lung: Pro­fi­tieren Sie von der per­sön­li­chen Energie­beratung, mit der Sie Ihre Sanie­rung anstoßen.

Ansatz­punkte der Energie­beratung Bild: dena

För­de­rung

Der Zuschuss »beträgt 80 % des för­der­fä­higen Bera­tungs­ho­no­rars, maximal jedoch 1300 Euro bei Ein- oder Zwei­fa­mi­li­en­häu­sern und maximal 1700 Euro bei Wohn­ge­bäuden ab drei Wohn­ein­heiten« – laut Richt­linie von 2023 zum Download.

Wenn Sie Ihr Projekt rea­li­sieren, kann ein iSFP die zuge­hö­rige Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG beeinflussen:

  • Bei einer Ein­zel­maß­nahme aus dem iSFP steigt mit­unter die För­der­summe – durch einen iSFP-Bonus von fünf Prozent der Aus­gaben für die Gebäu­de­hülle oder Anlagen­technik oder Heizungsoptimierung.
  • Für Anlagen zur Wär­me­er­zeu­gung oder Sanie­rungen zum Effizienz­haus ent­fällt der iSFP-Bonus.
  • Zeit­fenster laut »Ant­worten auf häufig gestellte Fragen zur BEG (FAQ)«: »Für jede ener­ge­ti­sche Sanie­rungs­maß­nahme eines iSFP, die inner­halb eines Zeit­raums von maximal 15 Jahren nach Erstel­lung des iSFP umge­setzt wird, kann der Bonus bean­tragt werden. Der iSFP-Bonus wird bereits ab der ersten Maß­nahme gewährt und auch nicht zurück­ge­for­dert, wenn der iSFP nicht inner­halb von 15 Jahren voll­ständig umge­setzt wird«.

Das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­rium erklärt Details der Energie­beratung für Wohn­ge­bäude – in der Kam­pagne »80 Mil­lionen gemeinsam für Ener­gie­wechsel«. ENTECH hat einen Beitrag geschrieben, wie sich das För­der­pro­gramm 2023 ver­än­dert hat.

Sym­bol­bild: Quelle für För­der­gelder Moonlight11, Genrich, Sturm | pixelio.de